Mietbedingungen und wichtige Hinweise für Mietinteressenten
- Die Gästewohnung wird für den vereinbarten Zeitraum laut Mietvertrag zur Verfügung gestellt.
- Berechnet wird grundsätzlich die Anzahl der genutzten Nächte.
- Der Einzug und Auszug erfolgt in der Regel bis 10 Uhr bzw. in Absprache mit dem jeweilig zuständigen Betreuer.
- Bettwäsche und Handtücher sind bitte mitzubringen. Sollte dies nicht möglich sein, kann dies gegen eine Gebühr von 30,- Euro pro Anmietungszeitraum und unabhängig von der Personenanzahl mitgebucht werden.
- Die Nutzungsgebühr ist vor dem Einzug zu überweisen oder bar in der Vermietzentrale zu entrichten. In Ausnahmefällen ist eine Barzahlung auch vor Ort bei Schlüsselübergabe möglich.
- Die Endreinigungsgebühr ist nicht im Mietpreis enthalten und wird zusätzlich berechnet. Sie beträgt je nach Wohnungsgroesse zwischen 25 € und 35 € / ab dem 14ten Tag 50 €.
Gleichzeitig ist bei Schlüsselübernahme eine Kaution von 50 € pro übergebenen Wohnungsschlüssel zu hinterlegen.
- Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
- Eventuelle Stornogebühren entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag.
- Die Schlüsselübergabe erfolgt grundsätzlich erst am Tag des Einzugs.
- Die maximale Belegungsstärke je Wohnung ist nicht zu überschreiten.
- Der Mieter verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der Einrichtung und des Inventars und haftet für alle Beschädigungen und Verluste laut den im Mietvertrag aufgeführten Bedingungen.
- Die allgemeine Hausordnung ist unbedingt zu beachten.
- Haustiere sind nicht zugelassen.
- Vermietet wird an jedermann, vorrangig jedoch an GSW Mieter, Mitglieder des GSW-Mietervereins und GSW-Angestellte.
- Aufgrund der grossen Nachfrage, vor allem während der gesetzlichen Feiertage und der Ferien, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig zu buchen !
* Bei Onlinebuchungen bzw. Anfragen können wir keine Garantie für die Bereitstellung der Gästewohnung zum gewünschten Termin geben, da sich die Buchungssituation stündlich ändern kann. Deshalb erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich eine telefonische Absprache oder Bestätigung.